Einfuhrbestimmungen
Einfuhrbestimmungen für die USA
Lebensmittel
Das Einführen von Fleisch und Fleischprodukten durch Touristen ist aus fast allen Ländern verboten. Falls Fleisch für die Zubereitung eines Produktes verwendet wurde, ist dessen Einfuhr ebenfalls verboten. Erlaubt sind Bäckereiprodukte und haltbar gemachter Käse. Bei der Einreise könnten Ihre mitgebrachten Lebensmittel kontrolliert und beschlagnahmt werden, wenn sie nach Ansicht der Lebensmittelbehörde ein Gesundheitsrisiko darstellen. Bei weiteren Fragen zu Einfuhr zu Lebensmitteln können Sie sich an den Animal und Plant Health Inspection Service des Department of Agriculture wenden.
Medikamente
Für die Medikamenteneinfuhr gelten besondere Regelungen. Bei gefährlichen Arzneimitteln ist ein Rezept in englischer Sprache als Bestätigung für die Notwendigkeit des Medikaments nötig. Ebenso sollten Sie den Beipackzettel mit sich führen.
Waffen
Sportwaffen und Waffen für die genehmigte Jagd dürfen eingeführt werden, wenn sie bei der Ausreise wieder mitgenommen werden.
Einfuhr von Zahlungsmitteln
Geldbeträge und Anlagepapiere (auch Aktien) über $ 10.000 sind beim Zoll zu deklarieren.
Geschenke
Geschenke bis $ 100 sind zoll- und steuerfrei.
Alkohol
Erwachsene (Mindestalter 21 Jahre) dürfen zoll- und steuerfrei 1 Liter Alkohol (Bier, Wein, Schnaps) für den Eigengebrauch einführen. Mengen über einem Liter unterliegen den Zollvorschriften und müssen angegeben werden. In einigen Bundesstaaten gelten schärfere Bedingungen. Zur Anwendung kommen die Gesetze des jeweiligen Bundesstaates.
Einfuhrbestimmungen für Kanada
Lebensmittel
Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Auflagen und Kontrollen:
Die mitgeführte Menge sollte der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sein. Besonders Tierprodukte und Fleisch unterliegen einer strengen Überprüfung durch die Zollbehörde und das Landwirtschaftsministerium. Fleisch und Fleischprodukte dürfen nur in Dosen konserviert aus Deutschland nach Kanada eingeführt werden. Das Konservierungsverfahren muss von der Canadian Food Inspection Agency anerkannt sein. Frisches Obst und Gemüse wird strengstens kontrolliert. Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr von Erde.
Alkoholische Getränke und Tabak
Nur volljährige Personen dürfen nach Kanada Alkohol einführen. Die Volljährigkeit liegt bei 19 Jahren, in den Provinzen Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec bei 18 Jahren. Zollfrei eingeführt werden dürfen 1,1 Liter Spirituosen, 1,5 Liter Wein oder ca. 8 Liter Bier. Für weitere 9 Liter Alkohol müssen Sie Einfuhrzoll, Getränkesteuer sowie eine Gebühr an die Provinzregierung entrichten.
Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Hier liegt das Mindestalter für die Einfuhr bei 16 Jahren.
Einfuhr von Messern und Feuerwaffen
Messer wie Jagd- oder Taschenmesser dürfen eingeführt werden, müssen bei der Einreise jedoch deklariert werden.
Besucher ohne ständigen Wohnsitz in Kanada müssen bei Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren, alle nicht deklarierten Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten und es droht strafrechtliche Verfolgung. Besucher ohne kanadische Lizenz müssen zusätzlich zur Deklaration eine non-resident firearms declaration form ausfüllen und zusammen mit den Waffen bei der ersten Einreise nach Kanada vorzeigen. Die exakten Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Waffen sind abhängig von der Provinz bzw. des Territoriums.
Einfuhr von Geschenken
Geschenkartikel müssen bei der Einreise deklariert und dürfen bis zu einem Wert von 60 CD zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden. Tabakwaren, alkoholische Getränke und Werbematerial zählen nicht als Geschenkartikel.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Hierzu zählen z. B. Angelgeräte, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras oder Musikinstrumente.
Diese Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Der kanadische Zoll kann eine Zollhinterlegung fordern. Eine Liste über die mitgeführten Gegenstände vereinfacht die Zollabfertigung.
Einfuhr von Zahlungsmitteln
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden
Zollbestimmungen bei der Wiedereinreise nach Deutschland aus den USA
Tabakwaren (Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre)
- 200 Zigaretten oder
- 100 Zigarillos oder
- 50 Zigarren oder
- 250 g Rauchtabak oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Alkohol und alkoholhaltige Getränke (Mindestalter für die Einfuhr: 17 Jahre)
- 1 Liter Spirituosen mit einem Alkoholgehalt von mehr als 22 % vol oder unvergällter Ethylalkohol mit einem Alkoholgehalt von 80 % vol oder mehr oder
- 2 Liter Spirituosen, Aperitifs aus Wein oder Alkohol, Taffia, Sake oder ähnliche Getränke mit einem Alkoholgehalt von 22 % vol oder weniger oder
- 2 Liter Schaumweine oder Likörweine oder
- 2 Liter nicht schäumende Weine oder eine anteilige Zusammenstellung dieser Waren.
Kaffee (Mindestalter für die Einfuhr: 15 Jahre)
- 500 g Kaffee oder
- 200 g Auszüge, Essenzen oder Konzentrate aus Kaffee oder Zubereitungen auf der Grundlage dieser Waren oder auf der Grundlage von Kaffee.
Parfüms und Eau de Toilette
- 50 g Parfüms und
- 0,25 Liter Eau de Toilette
Einfuhrverbote bei der Rückkehr nach Deutschland aus den USA
Folgende Produkte unterliegen einem Einfuhrverbot:
- Arzneimittel
- Betäubungsmittel
- Feuerwerkskörper
- gefährliche Hunde (Kampfhunde)
- Lebensmittel
- Nachgeahmte Waren (Produktpiraterie)
- Schriften mit verfassungswidrigem Inhalt
- Strafrechtlicher Schutz der öffentlichen Ordnung (z. B. Pornografie)
- Tierische Produkte