Einfuhrbestimmungen für Kanada
Lebensmittel
Die Einfuhr von Lebensmitteln unterliegt strengen Auflagen und Kontrollen:
Die mitgeführte Menge sollte der Dauer und Art des Aufenthaltes angemessen sein. Besonders Tierprodukte und Fleisch unterliegen einer strengen Überprüfung durch die Zollbehörde und das Landwirtschaftsministerium. Fleisch und Fleischprodukte dürfen nur in Dosen konserviert aus Deutschland nach Kanada eingeführt werden. Das Konservierungsverfahren muss von der Canadian Food Inspection Agency anerkannt sein. Frisches Obst und Gemüse wird strengstens kontrolliert. Grundsätzlich verboten ist die Einfuhr von Erde.
Alkoholische Getränke und Tabak
Nur volljährige Personen dürfen nach Kanada Alkohol einführen. Die Volljährigkeit liegt bei 19 Jahren, in den Provinzen Alberta, Manitoba, Prince Edward Island und Québec bei 18 Jahren. Zollfrei eingeführt werden dürfen 1,1 Liter Spirituosen, 1,5 Liter Wein oder ca. 8 Liter Bier. Für weitere 9 Liter Alkohol müssen Sie Einfuhrzoll, Getränkesteuer sowie eine Gebühr an die Provinzregierung entrichten.
Zollfrei sind bis zu 50 Zigarren / Zigarillos oder 200 Zigaretten oder 200g Pfeifentabak und 200g Tabakstücke. Hier liegt das Mindestalter für die Einfuhr bei 16 Jahren.
Einfuhr von Messern und Feuerwaffen
Messer wie Jagd- oder Taschenmesser dürfen eingeführt werden, müssen bei der Einreise jedoch deklariert werden.
Besucher ohne ständigen Wohnsitz in Kanada müssen bei Ankunft alle mitgeführten Feuerwaffen deklarieren, alle nicht deklarierten Waffen werden beschlagnahmt und einbehalten und es droht strafrechtliche Verfolgung. Besucher ohne kanadische Lizenz müssen zusätzlich zur Deklaration eine „non-resident firearms declaration form“ ausfüllen und zusammen mit den Waffen bei der ersten Einreise nach Kanada vorzeigen. Die exakten Bestimmungen über das Mitführen und den Transport von Waffen sind abhängig von der Provinz bzw. des Territoriums.
Einfuhr von Geschenken
Geschenkartikel müssen bei der Einreise deklariert und dürfen bis zu einem Wert von 60 CD zollfrei eingeführt oder per Post geschickt werden. Tabakwaren, alkoholische Getränke und Werbematerial zählen nicht als Geschenkartikel.
Gegenstände des persönlichen Bedarfs dürfen zollfrei eingeführt werden. Hierzu zählen z. B. Angelgeräte, Außenbordmotoren, Camping- und Sportartikel, Radios, Videokameras oder Musikinstrumente.
Diese Gegenstände müssen bei der Einreise deklariert und bei der Ausreise den Zollbehörden wieder vorgewiesen werden. Der kanadische Zoll kann eine Zollhinterlegung fordern. Eine Liste über die mitgeführten Gegenstände vereinfacht die Zollabfertigung.
Einfuhr von Zahlungsmitteln
Zahlungsmittel ab einem Gegenwert von 10.000 Can $ müssen bei Einreise deklariert werden.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden.