Einreisebestimmungen für die USA und Kanada
Nach den Terroranschlägen 2001 sind die Sicherheitsvorschriften verschärft worden. Hier finden Sie einen kurzen Überblick über die wichtigsten Einreisebestimmungen, die keinen Anspruch auf Vollständigkeit haben. Weitergehende Informationen halten z. B. das jeweilige Auswärtige Amt oder die amerikanische bzw. kanadische Botschaft bereit.
Einreisebestimmungen für die USA
Für die Einreise in die USA benötigen Sie einen Reisepass, der mindestens für die Dauer des geplanten Aufenthaltes gültig sein muss. Die visafreie Einreise ist seit dem 26.10.2004 nur noch mit dem maschinenlesbaren (bordeauxroten) Reisepass möglich. Reisende mit einem vorläufigen deutschen Reisepass benötigen für die Einreise in die USA ein Visum. Auch Kinder jeglichen Alters benötigen einen eigenen maschinenlesbaren Pass.
Reisepässe, die nach dem 25.10.2005 ausgestellt wurden, müssen über ein digitales Lichtbild verfügen, Reisepässe, die nach dem 25.10.2006 ausgestellt wurden, müssen zusätzlich über biometrische Daten in Chipform verfügen (sog. E-passport).
Allen Reisenden wird seit dem 30.09.2004 bei der Einreise ein digitaler Fingerabdruck abgenommen und ein digitales Porträtfoto angefertigt.
Deutsche Staatsangehörige können als Tourist oder geschäftlich ohne Visum i. d. R. bis zu 90 Tagen in die USA einreisen, wenn sie mit einer regulären Fluglinie oder Schifffahrtsgesellschaft einreisen und ein Rückflugticket, gültig für den Zeitraum von max. 90 Tagen ab der ersten Einreise in die USA, vorweisen können.
Während Ihres Aufenthalts in den USA sind Sie verpflichtet, stets Ihren Pass bei sich zu führen.
Einreisebestimmungen für Kanada
Mit einem gültigen Reisepass können sich Deutsche bis zu 6 Monaten zu Urlaubs-, Besuchs- oder geschäftlichen Zwecken aufhalten, ohne dass Sie ein Visum benötigen. Der deutsche Kinderausweis wird als gültiges Reisedokument anerkannt. Begrüßt wird zur Vermeidung von z. B. Kindesentziehung ein Kinderausweis mit Foto, ein Foto ist aber nicht gesetzlich gefordert. Der Reisepass muss bis zum Ende der Rückreise ins Heimatland gültig sein. Viele Fluglinien fordern eine Reisepassgültigkeit von 6 Monaten ab geplanter Abreise aus Kanada.
Die Finanzierung des Aufenthalts sowie die Rückkehr ins Heimatland (Rückflugticket
o. ä.) muss gesichert sein.
Es gibt keine besonderen Vorschriften für allein oder nur mit einem Elternteil reisende Minderjährige. Es wird jedoch geraten, wenn möglich eine beglaubigte Einverständniserklärung der Eltern bzw. des anderen Elternteils in Übersetzung sowie die Geburtsurkunde (evtl. übersetzt) des Kindes mitzuführen.
Eine Gewähr für die Richtigkeit und Vollständigkeit der Informationen sowie eine Haftung für eventuell eintretende Schäden kann nicht übernommen werden