Bei dem All-Inclusive-Paket und dem All-Inclusive Gold Paket ist im Mietpreis eine Kaskoversicherung oder ein der Kaskoversicherung ähnlicher Versicherungsschutz zur Deckung von Schäden an Ihrem Mietwagen enthalten, jeweils mit Diebstahlsschutz. Soweit vom lokalen Autovermieter nur eine Deckung mit Selbstbeteiligung angeboten wird, behält der lokale Vermieter die von Ihnen hinterlegte Kaution in der Höhe ein, in der die Kaskoversicherung den Schaden nicht ersetzt. Dies ist zunächst in der Höhe der Selbstbeteiligung der Fall. Achtung, für die Hinterlegung der Selbstbeteiligung/Kaution setzen viel Vermietpartner eine Kreditkarte voraus. Sollten Sie in einen Unfall verwickelt werden oder kommt es zu einer Beschädigung bzw. zu einem Diebstahl des Fahrzeuges, behält der Vermieter diese hinterlegte Selbstbeteiligung/Kaution in der Höhe ein, in der die Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietwagen nicht ersetzt.
Carmericas erstattet Ihnen diese Selbstbeteiligung/Kaution nur bei Buchung des All-Inclusive-Paketes und des All-Inclusive Gold Paketes und unter den nachfolgenden Bedingungen:
Im Schadensfall sind folgende Punkte zwingend zu beachten:
- Benachrichtigen Sie unverzüglich die Mietwagenstation.
- Bei Beteiligung eines Unfallgegners rufen Sie die Polizei, die einen
Polizeibericht erstellt. Den Bericht legen Sie nach Ihrer Rückkehr Carmericas vor.
- Bei Rückgabe des Fahrzeugs lassen Sie einen Schadensbericht von der Station mit den Unterschriften des lokalen Autovermieters und Ihnen erstellen. Dieser ist ebenfalls mitzubringen und Carmericas vorzulegen.
Um die Selbstbeteiligung im Falle des All-Inclusive-Paketes oder All-Inclusive Gold Paketes erstattet zu bekommen, senden Sie bitte folgende Unterlagen an Carmericas
- den Schadensbericht unterschrieben vom lokalen Autovermieter und Ihnen,
- den Polizeibericht, eine Kopie des Mietvertrages und den Zahlungsnachweis, dass Sie die Kaution bar bezahlt haben bzw. einen Belastungsnachweis Ihrer Kreditkarte.
Ausgenommen von der Erstattung der Selbstbeteiligung/Kaution sind:
- Schäden durch Missachtung der allgemeinen Mietbedingungen, insbesondere bei Schäden durch das Befahren unbefestigter Straßen,
- Schäden durch Trunkenheit am Steuer oder fahrlässiges Handeln,
- Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels, Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden/Ölwanne, Schäden, die durch Diebstahl von Privatgegenständen, die im Auto gelassen worden sind, entstehen und sämtliche Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtungen, etc und der Verlust von Privatgegenständen.
Wir bitten um Verständnis, dass eine Erstattung generell dann abgelehnt werden muss, wenn die Versicherung vor Ort den Hauptschaden nicht reguliert. Es gelten die Bedingungen des Mietvertrages des lokalen Autovermieters.
weitere Informationen:
Mietzeitverlängerung
Ist eine Mietzeitverlängerung möglich?
Linksverkehr
Wo findet Linksverkehr statt?
Skiträger
Kann ich Skiträger mitbestellen?