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Kaskoversicherung

Eine Kaskoversicherung oder ein kaskoversicherungsähnlicher Schutz dient der Deckung von Schäden an Mietwagen inklusive Diebstahlschutz. Beispiele hierfür sind Schäden an Reifen und Glas, die durch das Fahren auf unbefestigten Straßen entstehen. Soweit vom lokalen Autovermieter nur eine Deckung mit Selbstbeteiligung angeboten wird, behält der lokale Autovermieter die von Ihnen hinterlegte Kaution ein, in der die Kaskoversicherung den Schaden an Ihrem Mietauto nicht ersetzt. Dies ist zunächst in der Höhe der Selbstbeteiligung der Fall. Die Höhe der Selbstbeteiligung und der Ausschlüsse der Versicherung variieren von Land zu Land.

Bei Buchung eines All-Inclusive Pakets ersetzt Ihnen Carmericas die Selbstbeteiligung, sofern dies nicht in den nachfolgenden Fällen ausgeschlossen ist:

- Im Falle der Missachtung der Allgemeinen Mietbedingungen des Autovermieters, insbesondere bei Schäden durch das Befahren unbefestigter Straßen,
- im Falle von durch vorsätzlichen oder fahrlässigen Handelns entstandenen Schäden insbesondere bei Fahruntüchtigkeit infolge von Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinnahme,
- bei Verlust oder Beschädigung des Autoschlüssels,
- bei Schäden an Reifen, Glas, Dach und Unterboden/Ölwanne,
- Schäden die durch Diebstahl von Privatgegenständen, die im Mietauto gelassen worden sind entstehen und
- in allen Fällen in denen die Versicherung vor Ort den Hauptschaden nicht reguliert. 
Die Selbstbeteiligung bei einem Paket mit Selbstbeteiligung im Schadensfall wird nicht erstattet.

Folgekosten wie Abschleppkosten, Hotelübernachtung, Telefonkosten usw. werden generell nicht erstattet.